Haftpflichtschaden
Sie haben einen Unfall und sind nicht schuld, d.h. ein anderer Verkehrsteilnehmer war verantwortlich dafür –
dann ist dieser zum Schadensersatz verpflichtet und Sie als Geschädigter haben nach der geltenden Rechtsprechung die Möglichkeit und das Recht, den Schaden durch einen unabhängigen qualifizierten Kfz-Sachverständigen ihrer Wahl begutachten zu lassen. In der Erstellung meiner Gutachten folge ich den Richtlinien von
- IHK
xxxx - B.V.S.K. e.V.
http://www.bvsk.de/kfz/BVSK-RL-GA-Erstellung.pdf - und ZAK e.V.
ZAK Zertifizierte und anerkannte hauptberufliche Kfz-Sachverständige e.V.
PKW

PKW Haftpflichtschaden
PKW Haftpflichtschaden
Kraftrad

Kraftrad Haftpflichtschaden
Kraftrad Haftpflichtschaden
Kraftrad Haftpflichtschaden
Kraftrad Haftpflichtschaden
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LKW Haftpflichtschaden
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Krankenwagen · Anhänger

Krankenwagen Haftpflichtschaden
Anhänger Haftpflichtschaden