• button Hilfe vor Ort
  • button Hilfe Zuhause
  • button 24h Service

zurück Zurück

KFZ · Gutachter · Maurer

Meine Leistungen
  • Gutachten
  • Schlichtung
  • Info & Beratung
Das Büro
  • Öffnungszeiten
  • Auftraggeber
  • Weitere Info
  • Terminanfrage
Ihr Sachverständiger
  • Ausbildung
  • Qualifikation
  • Mein Credo
So finden Sie zu mir
  • Adresse
  • Karte · Übersicht
  • Karte · Detail
Service
  • Unfall - was tun?
  • Ihr gutes Recht
  • FAQ
  • Downloads
  • Links
Start
  • Gutachter Maurer

Bagatellschaden

Sie haben einen kleinen Unfall und sind nicht schuld, d.h. ein anderer Verkehrsteilnehmer war verantwortlich dafür, aber die Reparaturkosten liegen unter ca. 750 bis 800,- EUR –
dann ist der Verursacher zwar zum Schadensersatz verpflichtet, aber die Kosten für ein komplettes Gutachten müssen von diesem nicht übernommen werden; in diesem Fall empfiehlt sich die Erstellung einer qualifizierten Schadenkalkulation durch einen Sachverständigen oder die Einholung eines Kostenvoranschlages durch eine Fachwerkstatt.
Achtung: Falls im Schadensbereich Vorschäden vorhanden sind, die herausgerechnet werden müssen, falls ein Totalschaden droht oder wenn der Schadensumfang nicht auf den ersten Blick sicher als Bagatellschaden einzustufen ist (weil z.B. verdeckte Schäden vorliegen oder Achsteile etc. betroffen sein können), dann sollten Sie in jedem Fall den Rat eines Sachverständigen einholen.

  • Bagatellschaden
    Bagatellschaden
  • Bagatellschaden
    Bagatellschaden
  • Bagatellschaden
    Bagatellschaden
  • Bagatellschaden
    Bagatellschaden

 

nach oben dreieck nach oben

  • Barrierefreiheit ·
  • Impressum ·
  • Email