• button Hilfe vor Ort
  • button Hilfe Zuhause
  • button 24h Service

zurück Zurück

KFZ · Gutachter · Maurer

Meine Leistungen
  • Gutachten
  • Schlichtung
  • Info & Beratung
Das Büro
  • Öffnungszeiten
  • Auftraggeber
  • Weitere Info
  • Terminanfrage
Ihr Sachverständiger
  • Ausbildung
  • Qualifikation
  • Mein Credo
So finden Sie zu mir
  • Adresse
  • Karte · Übersicht
  • Karte · Detail
Service
  • Unfall - was tun?
  • Ihr gutes Recht
  • FAQ
  • Downloads
  • Links
Start
  • Gutachter Maurer

Öffentliche Bestellung und Vereidigung (öbuv)

Qualifikation – Prüfung und Prüfstand

Nur Fachleute mit herausragender Qualifikation werden öffentlich bestellt und vereidigt. Die öffentliche Bestellung ist ein Gütesiegel. Um das zu erhalten, müssen sich die Fachleute einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Auch danach gibt es eine ständiger Aufsicht der vom Staat dazu beauftragten Bestellungskörperschaften (in Deutschland sind dies vor allem die Architekten- Handwerks-, Industrie- und Handelskammern, sowie die lngenieur- und Landwirtschaftskammern). Öffentlich bestellte Sachverständige werden darüber hinaus auch geprüft, ob sie persönlich integer und vertrauenswürdig sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.

Sachverständige - unabhängig und unparteiisch

In Deutschland ist die Bezeichnung "Sachverständiger" rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch solche „Gutachter“ betätigen sich auf dem Markt, die nicht ausreichend qualifiziert sind. Gerade hier ist die öffentliche Bestellung vom Gesetzgeber dazu vorgesehen, wirkliche Experten von unqualifizierten Anbietern abzugrenzen. Die öffentliche Bestellung bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Insbesondere ist der öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Damit können sich Dritte, denen ein Gutachten üblicherweise vorgelegt wird, auf die Ergebnisse bedingungslos verlassen. Auch stärkt ein solches neutrales Gutachten den Ruf und die Position des Auftraggebers entscheidend: Er kommt gar nicht erst in den Verdacht, sich auf ein unvertretbares, parteiisches Gutachten zu verlassen. Das ist auch der Grund dafür, dass öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt werden - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.

Gesetzgebung - Vertrauen und Sicherheit

Die Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gibt dem Auftraggeber ein Höchstmaß an Sicherheit für unternehmerische, juristische, persönliche oder private Entscheidungen. Genau das war vom Gesetzgeber bei der Einführung der öffentliche Bestellung beabsichtigt. Verbrauchern, Gerichten und Unternehmen erleichtert die staatliche Anerkennung der besonderen Qualifikation dieser Sachverständigen und der besonderen Qualität ihrer Dienstleistungen die Auswahl eines Sachverständigen und gibt ihnen die Gewähr dafür, dass das erstellte Gutachten sein Geld wert ist und in der Sache den hohen Anforderungen gerecht wird.


nach oben dreieck nach oben

  • Barrierefreiheit ·
  • Impressum ·
  • Email