Sie haben einen Unfall und sind nicht schuld, d.h. ein anderer Verkehrsteilnehmer war verantwortlich dafür – dann ist dieser zum Schadensersatz verpflichtet und Sie als Geschädigter haben nach der geltenden Rechtsprechung die Möglichkeit und das Recht, den Schaden durch einen unabhängigen qualifizierten Kfz-Sachverständigen ihrer Wahl begutachten zu lassen. In der Erstellung meiner Gutachten folge ich den Richtlinien von
- IHK
http://www.ihk-wiesbaden.de - und ZAK e.V.
ZAK Zertifizierte und anerkannte hauptberufliche Kfz-Sachverständige e.V.
PKW
PKW Haftpflichtschaden
Kraftrad
Kraftrad Haftpflichtschaden
Lastkraftwagen
LKW Haftpflichtschaden
Krankenwagen · Anhänger
Krankenwagen Haftpflichtschaden
Anhänger Haftpflichtschaden