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Gutachten · Leistungen

Das Gutachten bringt Licht in Dunkel

  • Wie kann ich mich gegenüber der Versicherung absichern und wie kann ich meinen Schaden nachweisen?
  • Was ist beschädigt? – Was muss gemacht werden, damit mein Auto wieder einwandfrei repariert werden kann?
    D.h. in anderen Worten: Was muss gemacht werden, damit die Schäden technisch und optisch restlos beseitigt werden und weiterhin Lebenserwartung, Gebrauchseigenschaften, Gebrauchstüchtigkeit / Zuverlässigkeit und Wiederverkaufswert uneingeschränkt gesichert werden?
  • Lohnt sich eine Reparatur noch?
  • Wie kann ich die Arbeit der Werkstatt kontrollieren?
  • Kann ich nach der Reparatur mein Auto wieder mit einem guten und sicheren Gefühl fahren?
  • Was mache ich bei Reparaturmängeln? Wer hilft mir in diesem Fall?
  • Auf welcher technischen Grundlage kann ich mit meinem Händler über den Ersatzkauf (neu oder gebraucht) eines anderen Wagen verhandeln?
    Wie lange muss ich bei einer Reparatur auf mein Auto verzichten?
    Steht mir eine Wertminderung zu?

Leistungen & Aufgaben

Zu diesem Zweck übernehme ich mit der Erstellung eines Schadensgutachtens z.B. folgende Aufgaben bzw. erbringe ich folgende *je nach der Notwendigkeit des Einzelfalles

  • Analyse  des Schadensbildes und Diagnose des Schadensumfanges
  • Prüfung der Schäden auf Plausibilität und Kongruenz, um den unfallbedingten Schadensumfang genau zu ermitteln
  • Festlegung und Beschreibung des wirtschaftlich günstigsten Reparaturweges nach den Vorschriften des
  • Herstellers und den Richtlinien des Handwerks
  • Ermittlung der zu erwartenden Reparaturkosten einschließlich Prüfung der Wertverbesserung
  • Beweissicherung z.B. durch Lichtbilder
  • Festlegung der Reparaturdauer
  • Ermittlung der Wertminderung
  • Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes (Wert des Fahrzeuges vor dem Unfall)
  • Ermittlung des Restwertes (Wert des beschädigten Fahrzeuges)
  • Ermittlung der zuständigen Filialdirektion / Regulierungsstelle der mir genannten Versicherung
  • Reparaturüberwachung bei Bedarf bzw. Nachbesichtigung bei Ausweitung der Reparatur
  • Reparaturbestätigung nach erfolgter Reparatur
  • Rechnungsprüfung bei Bedarf
  • Nachbesichtigung bei Reparaturmängeln -Mängelrüge-, Abstimmung der Nacharbeit mit der Werkstatt und Abnahme nach Fertigstellung (Kontrolle der Mängelbeseitigung)
  • Erforderlichenfalls Vertretung des Gutachtens gegenüber einer Versicherung oder vor Gericht als sachverständiger Zeuge
  • Persönliche Beratung und Information zu technischen Aspekten des Unfalles und Ihres Fahrzeuges (keine Rechtsberatung)
  • Kaufberatung bei Ersatzbeschaffung eines anderen Fahrzeugs
  • Langfristiger Support –  auch wenn später noch Fragen auftauchen, bin ich für Sie da