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Schadensgutachten

Gutachten

Mein Gutachten unterstützt Sie bestmöglich bei der Schadensregulierung hinsichtlich der technischen Aspekte:
Sie erhalten damit alle Informationen, um Ihre Entscheidungen treffen zu können – z.B. um den Schaden optimal reparieren, oder ihn (z.B. beim Totalschaden) abrechnen zu können  –  und zwar so schnell und reibungslos wie möglich.

Das Gutachten beantwortet Ihnen u.a. folgende Fragen:

  • Wie kann ich mich gegenüber der Versicherung absichern und wie kann ich meinen Schaden nachweisen?
  • Was ist beschädigt? –  Was muss gemacht werden, damit mein Auto wieder einwandfrei repariert werden kann?
    D.h. in anderen Worten: Was muss gemacht werden, damit die Schäden technisch und optisch restlos beseitigt werden und weiterhin Lebenserwartung, Gebrauchseigenschaften, Gebrauchstüchtigkeit / Zuverlässigkeit und Wiederverkaufswert uneingeschränkt gesichert werden?
  • Lohnt sich eine Reparatur noch?
  • Wie kann ich die Arbeit der Werkstatt kontrollieren?
  • Kann ich nach der Reparatur mein Auto wieder mit einem guten und sicheren Gefühl fahren?
  • Was mache ich bei Reparaturmängeln?  Wer hilft mir in diesem Fall?
  • Auf welcher technischen Grundlage kann ich mit meinem Händler über den Ersatzkauf (neu oder gebraucht) eines anderen Wagen verhandeln?
  • Wie lange muss ich bei einer Reparatur auf mein Auto verzichten?
  • Steht mir eine Wertminderung zu?

Zu diesem Zweck übernehme ich mit der Erstellung eines Schadensgutachtens z.B. folgende Aufgaben bzw. erbringe ich folgende Leistungen*:

  • Analyse  des Schadensbildes und Diagnose des Schadensumfanges
  • Prüfung der Schäden auf Plausibilität und Kongruenz, um den unfallbedingten Schadensumfang genau zu ermitteln
  • Festlegung und Beschreibung des wirtschaftlich günstigsten Reparaturweges nach den Vorschriften des Herstellers und den Richtlinien des Handwerks
  • Ermittlung der zu erwartenden Reparaturkosten einschließlich Prüfung der Wertverbesserung
  • Beweissicherung z.B. durch Lichtbilder
  • Festlegung der Reparaturdauer
  • Ermittlung der Wertminderung
  • Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes (Wert des Fahrzeuges vor dem Unfall)
  • Ermittlung des Restwertes (Wert des beschädigten Fahrzeuges)
  • Ermittlung der zuständigen Filialdirektion / Regulierungsstelle der mir genannten Versicherung
  • Reparaturüberwachung bei Bedarf bzw. Nachbesichtigung bei Ausweitung der Reparatur
  • Reparaturbestätigung nach erfolgter Reparatur
  • Rechnungsprüfung bei Bedarf
  • Nachbesichtigung bei Reparaturmängeln -Mängelrüge-, Abstimmung der Nacharbeit mit der Werkstatt und Abnahme nach Fertigstellung (Kontrolle der Mängelbeseitigung)
  • Erforderlichenfalls Vertretung des Gutachtens gegenüber einer Versicherung oder vor Gericht als sachverständiger Zeuge
  • Persönliche Beratung und Information zu technischen Aspekten des Unfalles und Ihres Fahrzeuges (keine Rechtsberatung)
  • Kaufberatung bei Ersatzbeschaffung eines anderen Fahrzeugs
  • Langfristiger Support –  auch wenn später noch Fragen auftauchen, bin ich für Sie da

(*je nach der Notwendigkeit des Einzelfalles)