Als Unfallbeteiligter – auch wenn nur möglicherweise – sind Sie vom Gesetz verpflichtet, an der Unfallstelle zu bleiben. Bitte lassen Sie die beteiligten Fahrzeuge zunächst in der Position die sie nach dem Unfall haben.
Bleiben Sie ruhig. Holen Sie tief Luft und bewahren Sie einen klaren Kopf. Sichern Sie die Unfallstelle: Warnblinkanlage einschalten und Warndreieck aufstellen.
Evtl. zusätzliche Maßnahmen – warnen von nachfolgenden Fahrzeugen durch Handzeichen etc. – Bitten Sie andere um Hilfe bei der Absicherung.
Erst absichern – dann helfen, sonst kann es lebensgefährlich werden.
Vergewissern Sie sich über die Unfallfolgen:
Jedes Auto hat einen Verbandkasten. Leisten Sie erste Hilfe und kümmern Sie sich um Verletzte, zeigen ihnen, dass Sie für sie da sind. Informieren Sie sie, das Hilfe geholt wird. Es hilft oft sehr, einem Verletzten Mut zuzusprechen und bei ihm zu sein. Bei Schockanzeichen wie z.B. Frieren, kaltem Schweiß auf der Stirn, fahler Blässe bringen Sie den Verletzten in die Schocklage – Beine hochlegen und Sie den Verletzten warm. Bei Ohnmacht bringen Sie die Person in stabile Seitenlage.
Notruf: per Handy: das geht auch ohne Guthaben oder Karte – über die Notrufnummer 112.
Öffentliche Telefone: Es muss kein kein Geld eingeworfen sein bzw. wird bei Kartentelefonen keine Karte gebraucht.
Notrufsäulen: Den Hebel umlegen bzw. die Klappe öffnen
Andere Personen: Lassen Sie helfen: Passanten, andere Autofahrer (Handy), Bus- und Taxifahrer (Funknetz), Anwohner
Notrufnummern:
Notrufnummern:
Melden Sie die 5 W:
Bei Körperverletzung sollte die Polizei immer verständigt werden. Ebenso bei Verdacht auf Alkohol und Drogen oder bei der Beteiligung von Mietwagen oder ausländischen Fahrzeugen. Bei einem offensichtlichen Bagatellschaden kann auf die Polizei verzichtet werden – allerdings muss dann die Beweissicherung und der Austausch der Daten der Beteiligten selbst durchgeführt werden – am besten wird dann ein Unfallprotokoll angefertigt – Vordrucke davon sollten Sie stets im Auto dabeihaben.
Übrigens: Sie müssen gegenüber der Polizei an der Unfallstelle außer Ihren persönlichen Daten keine weiteren Angaben zum Unfall selbst machen – nutzen Sie diese Möglichkeit, um nicht durch unbedachte Äußerungen dann später Nachteile zu haben.
Beweismittel sichern und Angaben notieren.
In keinem Fall sollten Sie dem Gegner vertrauen: Auch der freundlichste und einsichtigste hat es sich schon anders überlegt.
Nehmen Sie in jedem Fall die Sicherung der Beweismittel vor
Was am Unfallort zu beachten ist: Die ersten Minuten entscheiden – nach der Sicherung der Unfallstelle und der Versorgung eventueller Verletzter geht es um die Sicherung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz – denken Sie daran.
Ansprüche sichern
Notrufnummern:
Melden Sie die 5 W: