- wenn Sie nicht schuld sind an dem Unfall können Sie sich in der Regel auf gesetzliche Schadensersatzansprüche berufen – dazu können die Reparaturkosten gehören, aber auch zum Beispiel die Kosten für ein Schadengutachten oder den Anwalt.
- Lassen Sie sich in jedem Fall neutral und unabhängig beraten. Vertrauen Sie nicht blind auf die Angaben der gegnerischen Versicherung. Denn sonst könnte es sein, dass Sie nachher den Eindruck haben, dass der gegnerische Fuchs Ihre Hühner gezählt hat …
- Zu den technischen Fragen rund um den Schadensersatzanspruch können wir Ihnen weiterhelfen.
Die rechtlichen Fragen können Sie mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht klären.
Beweissicherungsgutachten
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Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.
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