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Nicht angeschnallt?

Nicht angeschnallt – Versicherung kürzt Entschädigung!

„Eigentlich schnalle ich mich immer an, warum ich es an diesem Tag nicht gemacht habe weiß ich eigentlich gar nicht“. Es kam, wie es manchmal ebenso ist – die Fahrerin hatte einen schweren Unfall und war nicht angegurtet. Anhand des charakteristischen Verletzungsbildes konnte die Versicherung des nachvollziehen und kürzte die Entschädigungsleistung mit dem Argument, die Verletzungsfolgen wären angeschnallt wesentlich geringer ausgefallen. In einem Gutachten konnten wir klären, dass der Gurt tatsächlich nicht angelegt war. Es fehlten sämtliche Überlastungsspuren zum Beispiel an der Gurtzunge.

Die Bilder zeigen einmal einen Sicherheitsgurt, der beim Unfall nicht angelegt war und zum Vergleich einen angelegten Gurt. (Titelbild und Bild 2.)

 

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