Gutachten
Ein Schadensgutachten z.B. hat folgende Aufgaben:
Mein Gutachten unterstützt Sie bestmöglich bei der Schadensregulierung hinsichtlich der technischen Aspekte:
Sie erhalten damit alle Informationen, um Ihre Entscheidungen treffen zu können – z.B. um den Schaden optimal reparieren zu lassen ihn (z.B. beim Totalschaden) abrechnen zu können – und zwar so schnell und reibungslos wie möglich.
Das Gutachten beantwortet Ihnen u.a. folgende Fragen:
- Wie kann ich mich gegenüber der Versicherung absichern und wie kann ich meinen Schaden nachweisen?
- Was ist beschädigt? – Was muss gemacht werden, damit mein Auto wieder einwandfrei repariert werden kann?
D.h. in anderen Worten: Was muss gemacht werden, damit die Schäden technisch und optisch restlos beseitigt werden und weiterhin Lebenserwartung, Gebrauchseigenschaften, Gebrauchstüchtigkeit / Zuverlässigkeit und Wiederverkaufswert uneingeschränkt gesichert werden? - Lohnt sich eine Reparatur noch?
- Wie kann ich die Arbeit der Werkstatt kontrollieren?
- Kann ich nach der Reparatur mein Auto wieder mit einem guten und sicheren Gefühl fahren?
- Was mache ich bei Reparaturmängeln? Wer hilft mir in diesem Fall?
- Auf welcher technischen Grundlage kann ich mit meinem Händler über den Ersatzkauf (neu oder gebraucht) eines anderen Wagen verhandeln?
- Wie lange muss ich bei einer Reparatur auf mein Auto verzichten?
- Steht mir eine Wertminderung zu?
Zu diesem Zweck übernehme ich mit der Erstellung eines Schadensgutachtens z.B. folgende Aufgaben bzw. erbringe ich folgende Leistungen*:
- Analyse des Schadensbildes und Diagnose des Schadensumfanges
- Prüfung der Schäden auf Plausibilität und Kongruenz, um den unfallbedingten Schadensumfang genau zu ermitteln
- Festlegung und Beschreibung des wirtschaftlich günstigsten Reparaturweges nach den Vorschriften des Herstellers und den Richtlinien des Handwerks
- Ermittlung der zu erwartenden Reparaturkosten einschließlich Prüfung der Wertverbesserung
- Beweissicherung z.B. durch Lichtbilder
- Festlegung der Reparaturdauer
- Ermittlung der Wertminderung
- Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes (Wert des Fahrzeuges vor dem Unfall)
- Ermittlung des Restwertes (Wert des beschädigten Fahrzeuges)
- Ermittlung der zuständigen Filialdirektion / Regulierungsstelle der mir genannten Versicherung
- Reparaturüberwachung bei Bedarf bzw. Nachbesichtigung bei Ausweitung der Reparatur
- Reparaturbestätigung nach erfolgter Reparatur
- Rechnungsprüfung bei Bedarf
- Nachbesichtigung bei Reparaturmängeln -Mängelrüge-, Abstimmung der Nacharbeit mit der Werkstatt und Abnahme nach Fertigstellung (Kontrolle der Mängelbeseitigung)
- Erforderlichenfalls Vertretung des Gutachtens gegenüber einer Versicherung oder vor Gericht als sachverständiger Zeuge
- Persönliche Beratung und Information zu technischen Aspekten des Unfalles und Ihres Fahrzeuges (keine Rechtsberatung)
- Kaufberatung bei Ersatzbeschaffung eines anderen Fahrzeugs
- Langfristiger Support – auch wenn später noch Fragen auftauchen, bin ich für Sie da
(*je nach der Notwendigkeit des Einzelfalles)