Sie haben einen kleinen Unfall und sind nicht schuld, d.h. ein anderer Verkehrsteilnehmer war verantwortlich dafür, aber die Reparaturkosten liegen unter ca. 750 bis 800,- EUR – dann ist der Verursacher zwar zum Schadensersatz verpflichtet, aber die Kosten für ein komplettes Gutachten müssen von diesem nicht übernommen werden; in diesem Fall empfiehlt sich die Erstellung...weiterlesen
Sie haben einen Unfall, sind aber der Meinung, dass Sie nicht alle die Schäden verursacht haben, die der Gegner nun von Ihnen bezahlt haben möchte, dass er also möglicherweise Vorschäden, die mit Ihnen nichts zu tun haben auf Ihre Kosten reparieren lassen möchte – oder, im anderen Fall – Sie meinen, dass der Gegner einen...weiterlesen
Sie hatten einen Unfall und der Verursacher ist auf und davon – jetzt ist neben der Anzeige bei der Polizei die Beweissicherung besonders wichtig. Wenn der Schädiger dann später ermittelt wird, müssen Sie Ihren Schaden nach Art und Umfang bzw. der Höhe nach beweisen können. Dazu dient Ihnen die neutrale Beweissicherung durch ein entsprechendes Gutachten...weiterlesen
Sie haben einen Unfall, sind selbst schuld und haben eine (Teil-) Kaskoversicherung – dann hat Ihre Versicherung das Recht, einen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen und muss ihn auch bezahlen. Wenn Sie selbst von sich aus einen Kfz-Sachverständigen beauftragen, dann laufen Sie Gefahr, die Kosten dafür selbst tragen zu müssen. In manchen Fällen kann es trotzdem sinnvoll...weiterlesen