Sie haben einen Unfall, sind selbst schuld und haben eine (Teil-) Kaskoversicherung – dann hat Ihre Versicherung das Recht, einen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen und muss ihn auch bezahlen. Wenn Sie selbst von sich aus einen Kfz-Sachverständigen beauftragen, dann laufen Sie Gefahr, die Kosten dafür selbst tragen zu müssen. In manchen Fällen kann es trotzdem sinnvoll sein, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen einzuschalten – dies muss im Einzelfall vor der Auftragserteilung abgeklärt werden.
PKW · Kaskoschaden