Der Unterschied zum > Schiedsverfahren liegt allein in der Wirkung des Spruches des Sachverständigen:
Im Schiedsgerichtsverfahren ist der Spruch, d.h. das Ergebnis des Sachverständigen verbindlich und wirkt wie ein gerichtliches Urteil. Der Sachverständige wird nicht als Schiedsgutachter, sondern als Schieds-RICHTER tätig. Dies bedarf allerdings von vornherein dem Einvernehmen beider auftraggebenden Parteien.