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Schiedsgerichtsverfahren

Der Unterschied zum > Schiedsverfahren liegt allein in der Wirkung des Spruches des Sachverständigen:
Im Schiedsgerichtsverfahren ist der Spruch, d.h. das Ergebnis des Sachverständigen verbindlich und wirkt wie ein gerichtliches Urteil. Der Sachverständige wird nicht als Schiedsgutachter, sondern als Schieds-RICHTER tätig. Dies bedarf allerdings von vornherein dem Einvernehmen beider auftraggebenden Parteien.

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