Der Obmann in diesem Zusammenhang am ehesten zu beschreiben als ein von zwei Parteien ernannter Schiedsrichter (im sportlichen Sinn) oder Hauptansprechpartner für Fragen und Meinungsverschiedenheiten. Der Begriff stammt von den frühneuzeitlichen “Obermännern”, die mit zusätzlichen Aufsichts- und Leitungsfunktionen betraut waren. Mitunter kommen festgefahrene Auseinandersetzungen dann wieder voran, wenn sich die Obleute der verschiedenen Seiten zusammensetzen und gemeinsam nach Auswegen suchen.