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Bagatellschaden

Sie haben einen kleinen Unfall und sind nicht schuld, d.h. ein anderer Verkehrsteilnehmer war verantwortlich dafür, aber die Reparaturkosten liegen unter ca. 750 bis 800,- EUR – dann ist der Verursacher zwar zum Schadensersatz verpflichtet, aber die Kosten für ein komplettes Gutachten müssen von diesem nicht übernommen werden; in diesem Fall empfiehlt sich die Erstellung einer qualifizierten Schadenkalkulation durch einen Sachverständigen oder die Einholung eines Kostenvoranschlages durch eine Fachwerkstatt.
Achtung: Falls im Schadensbereich Vorschäden vorhanden sind, die herausgerechnet werden müssen, falls ein Totalschaden droht oder wenn der Schadensumfang nicht auf den ersten Blick sicher als Bagatellschaden einzustufen ist (weil z.B. verdeckte Schäden vorliegen oder Achsteile etc. betroffen sein können), dann sollten Sie in jedem Fall den Rat eines Sachverständigen einholen.

Bagatellschaden Bagatellschaden
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Unfall · Gutachter, Inhaber: Karl-Fred Maurer (Firmensitz: Deutschland), würde gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
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