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Mediation

Dieser Begriff bezieht sich auf die Konfliktbewältigung ohne rechtliche oder tatsächliche Entscheidung durch den Sachverständigen. Er wirkt im Mediationsverfahren als Moderator und hat zur Aufgabe, einen einvernehmlichen Interessenausgleich zu erzielen. Diesem Ausgleich gegenüber tritt die Klärung von Tatsachen- oder Rechtsfragen in den Hintergrund.

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