Sie haben einen Unfall, sind aber der Meinung, dass Sie nicht alle die Schäden verursacht haben, die der Gegner nun von Ihnen bezahlt haben möchte, dass er also möglicherweise Vorschäden, die mit Ihnen nichts zu tun haben auf Ihre Kosten reparieren lassen möchte – oder, im anderen Fall – Sie meinen, dass der Gegner einen Unfall behauptet, den Sie gar nicht gehabt haben oder der sich so nicht zugetragen haben kann – in diesem Fall ist eine Gegenüberstellung der beiden Fahrzeuge der einfachste und schnellste Weg, um den wahren Sachverhalt ans Tageslicht zu bringen und an die nötigen Beweise zu kommen.
Gegenüberstellung