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Schiedsverfahren

Die vorprozessuale Tätigkeit des Kfz-Sachverständigen gewinnt mehr und mehr an Bedeutung. Dabei stehen streitvermeidende, schadenverhütende und streitschlichtende Tätigkeiten und Dienstleistungen im Vordergrund. Durch seine Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Fachkompetenz ist der Sachverständige in der Lage, Streitigkeiten zwischen zwei  Parteien verbindlich zu entscheiden. Das Schiedsgutachten bzw. das Schiedsverfahren ist dafür ein verbreitetes Beispiel. Es wird von zwei Vertragspartnern in Auftrag gegeben und hat in seinem Ergebnis bindende Wirkung. Der Sachverständige muss dabei für zwei Vertragsparteien oder sonstige Auftraggeber eine Tatsache verbindlich feststellen oder eine Leistung verbindliche festlegen.
Ziel des Schiedsgutachtens ist es, Meinungsverschiedenheiten zwischen zwei Vertragsparteien schnell, kostengünstig und verbindlich klären zu lassen.
Der Weg zum Gericht bleibt dabei aber unter gewissen Voraussetzungen noch möglich. Denkbar sind u.a. Tatsachengutachten (Feststellung), Wert- oder Schätzgutachten (Ermittlung von Wert oder Schadenhöhe etc.), Anpassungsgutachten (bei Änderungen in Verträgen) oder auch rechtsfeststellende Gutachten (wenn auftragsgemäß auch rechtliche Fragen einzubeziehen sind).

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